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Theorie

Die Theoretische Ausbildung:

Wie beim Führerschein gehört auch zum UL Flugschein ein Theorie- und ein Praxisteil. Aber keine Angst. Für Deinen Einstieg in die Fliegerei musst Du nicht erst den „Theorie-Prüfungsfragenkatalog“ wälzen. Sondern Du beginnst erst einmal mit 5-10 praktischen Flugstunden. Dann erst solltest Du einen der von uns regelmäßig angebotenen „SPL-Theoriekurse“ belegen. So ergibt sich aus der Praxis heraus ein viel besseres Verständnis und „Begreifen“ der theoretischen Inhalte. Außerdem ist der Motivations-Faktor viel höher. Da man ja schon weiß, wofür man die Theorie braucht und lernt. Darüber hinaus bemühen wir uns den Theorie-Unterricht sehr praxisorientiert zu gestalten. Wir lassen viele Anekdoten aus unserem Erfahrungsschatz einfließen. Außerdem darf im Unterricht auch gelacht werden… 🙂

Der Theoriekurs:

Wir bieten regelmäßig Theorie-Kurse an. Immer im Wechsel entweder Kompakt (eine Woche am Stück) oder über drei Wochenenden verteilt. Diese werden unter Termine veröffentlicht. Übrigens ist es möglich die verschiedenen Fächer über mehrere Kurse verteilt zu besuchen. Es bestehen zu dem einen oder anderen Thema noch Unklarheiten? Kein Problem! Du kannst das entsprechende Fach im nächsten Kurs noch einmal belegen. Natürlich ohne Mehrkosten!

Eine gute Grundlage!

Der Theorie Unterricht liefert eine gute Grundlage. Er reicht jedoch allein nicht aus, um ohne weitere Vorbereitung die theoretische Prüfung für deinen UL Flugschein zu bestehen! Die zur Verfügung stehende Zeit während des Kurses ist begrenzt, und mit den vom DULV vorgeschriebenen 60 Unterrichtsstunden eher knapp bemessen. Daher ist es wichtig, dass Du Dich zusätzlich im Selbststudium mit den relevanten Themen befasst. Im Übrigen stehen wir Dir natürlich jederzeit für Rückfragen zur Verfügung! Alle notwendigen Unterlagen und Lehrmaterialien erhälst Du über uns.

  • Modul I (allgemeine Fächer)

    Luftrecht - Navigation - Flugfunk - Meteorologie

  • Modul II (spezielle Fächer)

    Technik (und pyrotechnische Einweisung) - Verhalten in besonderen Fällen (inkl. „Menschliches Leistungsvermögen“)